Eine vermögensverwaltende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine rechtsfähige Gesellschaft, die ihr Hauptgeschäft in der Verwaltung von Vermögenswerten betreibt. Dies können beispielsweise finanzielle Vermögenswerte wie Aktien, Anleihen oder Fonds sein, aber auch Sachwerte wie Immobilien.
Die vermögensverwaltende GmbH ist eine Alternative zur Gründung einer Vermögensverwaltung als Einzelunternehmen oder als offene Handelsgesellschaft (OHG). Im Gegensatz zu diesen Gesellschaftsformen haftet die vermögensverwaltende GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht aber mit den Privatvermögen der Gesellschafter.
Die vermögensverwaltende GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die von den Gesellschaftern bestellt werden. Die Gesellschafter haben in der Regel keine Einflussmöglichkeiten auf die tägliche Geschäftsführung, sondern beschränken sich auf die Kontrolle der Geschäftsführung und die Entscheidungen in wichtigen Fragen der Gesellschaft.
Welche Vorteile betet die vermögensverwaltende GmbH?
Die vermögensverwaltende GmbH bietet einige Vorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen, insbesondere für die Verwaltung von Vermögenswerten:
- Haftungsbeschränkung: Die vermögensverwaltende GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht aber mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Dies kann insbesondere für die Verwaltung von Vermögenswerten von Vorteil sein, da bei Verlusten oder Schäden die Privatvermögen der Gesellschafter geschützt sind.
- Steuerliche Vorteile: Die vermögensverwaltende GmbH kann als kleine Kapitalgesellschaft (KapG) oder als mittelständische Kapitalgesellschaft (MittelstKapG) qualifizieren, was bestimmte Steuervergünstigungen nach sich ziehen kann.
- Erhöhte Glaubwürdigkeit: Die vermögensverwaltende GmbH wird als seriöse und professionelle Gesellschaftsform angesehen, was für die Verwaltung von Vermögenswerten von Vorteil sein kann.
- Einfache Gründung und Führung: Die vermögensverwaltende GmbH ist relativ einfach zu gründen und zu führen, da sie weniger formelle Anforderungen hat als beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG).
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die vermögensverwaltende GmbH auch bestimmte Nachteile haben kann, insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Gründung und Führung der Gesellschaft. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, bevor man sich für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH entscheidet.
Welche Spezialformen der vermögensverwaltenden GmbH gibt es?
Es gibt einige spezielle Formen der vermögensverwaltenden GmbH, die sich an bestimmte Anforderungen oder Zielgruppen richten:
- Family-Office-GmbH: Die Family-Office-GmbH ist eine vermögensverwaltende GmbH, die sich an die Vermögensverwaltung von Privatpersonen und Familien richtet. Sie bietet insbesondere die Möglichkeit, Vermögenswerte über Generationen hinweg zu verwalten und zu erhalten.
- Vermögensverwaltungs-AG: Die Vermögensverwaltungs-AG ist eine Aktiengesellschaft, die ihr Hauptgeschäft in der Verwaltung von Vermögenswerten betreibt. Sie unterscheidet sich von der vermögensverwaltenden GmbH insbesondere durch ihre Kapitalstruktur und die Haftung der Gesellschafter.
- Vermögensverwaltungsgesellschaft für geschlossene Fonds: Die Vermögensverwaltungsgesellschaft für geschlossene Fonds ist eine vermögensverwaltende GmbH, die speziell für die Verwaltung von geschlossenen Investmentfonds eingerichtet wurde. Sie übernimmt die Verwaltung von Anlage- und Finanzierungsentscheidungen und kümmert sich um die administrative Betreuung der Fonds.
- Vermögensverwaltungs-KG: Die Vermögensverwaltungs-KG ist eine Kommanditgesellschaft, die ihr Hauptgeschäft in der Verwaltung von Vermögenswerten betreibt. Sie unterscheidet sich von der vermögensverwaltenden GmbH insbesondere durch ihre Kapitalstruktur und die Haftung der Gesellschafter.
- Eine Immobilien GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die ihr Hauptgeschäft in der Verwaltung von Immobilien betreibt. Dies können beispielsweise Wohnungen, Gewerbeimmobilien oder Grundstücke sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede dieser speziellen Formen der vermögensverwaltenden GmbH ihre eigenen Vor- und Nachteile hat und sich an bestimmte Anforderungen oder Zielgruppen richtet. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, bevor man sich für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH entscheidet.
Wann und ab welchem Vermögen lohnt sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH kann sich für Personen oder Familien mit einem größeren Vermögen lohnen, das sie professionell verwalten lassen möchten. Dabei gibt es keine feste Grenze, ab welcher Größe sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH lohnt. Vielmehr hängt es von den individuellen Anforderungen und Zielen ab, ob und in welcher Form die Vermögensverwaltung organisiert werden sollte.
Es gibt jedoch einige Faktoren, die bei der Entscheidung für oder gegen die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH berücksichtigt werden sollten:
- Größe und Komplexität des Vermögens: Je größer und komplexer das Vermögen ist, desto eher kann es sinnvoll sein, es in einer vermögensverwaltenden GmbH zu verwalten.
- Ertrags- und Risikoprofil: Die vermögensverwaltende GmbH kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Vermögen eine hohe Diversifikation und Risikostreuung erfordert.
- Steuerliche Aspekte: Die vermögensverwaltende GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bieten, beispielsweise als kleine Kapitalgesellschaft (KapG) oder als mittelständische Kapitalgesellschaft (MittelstKapG).
- Privatsphäre: Die vermögensverwaltende GmbH bietet eine gewisse Privatsphäre, da sie keine öffentlich einsehbaren Handelsregisterauszüge hat.
Es empfiehlt sich daher, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die individuellen Anforderungen und Ziele zu analysieren und die passende Gesellschaftsform auszuwählen.
Steuerliche Aspekte der vermögensverwaltende GmbH
Die vermögensverwaltende GmbH unterliegt in Deutschland verschiedenen Steuern, wie beispielsweise:
- Gewerbesteuer: Die vermögensverwaltende GmbH ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig und unterliegt daher der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von der Höhe der Gewinne und dem Steuersatz des jeweiligen Gemeindegebiets ab.
- Körperschaftssteuer: Die vermögensverwaltende GmbH unterliegt auch der Körperschaftssteuer, die auf ihre Gewinne erhoben wird. Die Körperschaftssteuer wird in Deutschland auf der Grundlage einer progressiven Steuerskala erhoben, wodurch höhere Gewinne höher besteuert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuersätze und Regelungen für die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer regelmäßig geändert werden können und daher nicht pauschal vorausgesagt werden können. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen der vermögensverwaltenden GmbH zu analysieren und zu optimieren.
Die vermögensverwaltende GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bieten. Dazu gehören beispielsweise:
- Kleine Kapitalgesellschaft (KapG): Die vermögensverwaltende GmbH kann als kleine Kapitalgesellschaft (KapG) qualifizieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dies kann zu einer verringerten Körperschaftssteuer führen.
- Mittelständische Kapitalgesellschaft (MittelstKapG): Die vermögensverwaltende GmbH kann auch als mittelständische Kapitalgesellschaft (MittelstKapG) qualifizieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dies kann zu einer verringerten Körperschaftssteuer führen.
- Steuerentlastung bei Dividendenausschüttung: Die vermögensverwaltende GmbH kann Dividenden an ihre Gesellschafter ausschütten, die in bestimmten Fällen von der Einkommensteuer befreit sind. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Dividende aus Gewinnen stammt, die bereits mit der Einkommensteuer belastet wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH von den individuellen Umständen abhängen und nicht pauschal vorausgesagt werden können. Hierzu konsultieren sie am besten einen Fachmann.