Die Rügefrist ist eine Frist, innerhalb derer ein Vertragspartner eine Mängelrüge erheben muss, wenn er einen Mangel an der gelieferten Ware oder Leistung feststellt. Die Rügefrist dient dazu, dem anderen Vertragspartner die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beheben oder Ersatz zu leisten. Sie ist in der Regel im Vertrag festgelegt und kann von den Vertragsparteien individuell vereinbart werden.
Wichtig ist, dass die Rügefrist eingehalten wird, da ansonsten die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers verjähren können. Wenn keine Rügefrist im Vertrag festgelegt ist, gilt die gesetzliche Rügefrist von zwei Monaten ab Kenntnis des Mangels.